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ProPhil_15_04

12 4-2015 Wir fordern Höhergruppierungsstellen für erfolgreich arbeitende Gymnasiallehrkräfte Vergleich der Gesamtbezüge von Gymnasiallehrer EG 13 SR und EG 14 unter Einbeziehung der Jahressonderzahlung (Tarifgebiet Ost) Bezüge (Stand: 31.12.2014) Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung und Höhe des Arbeitgeberanteils 2015: Versicherung Bemessungsgrenze Arbeitgeberanteil EG 13 SR in € EG 14 in € Differenz in € Mehraufwand Arbeitgeberanteil an der SV in € Arbeitgeber- brutto in € Erfahrungsstufe 2 Jahresbezug einschließlich Jahressonderzahlung 46.535,98 49.828,90 3.292,92 813,34 4.106,26 Erfahrungsstufe 3 Jahresbezug einschließlich Jahressonderzahlung 49.018,26 52.701,69 3.623,43 540,82 4.164,25 Erfahrungsstufe 4 Jahresbezug einschließlich Jahressonderzahlung 53.840,90 57.045,92 3.205,02 443,90 3.648,92 Erfahrungsstufe 5 Jahresbezug einschließlich Jahressonderzahlung 60.507,50 63.702,32 3.195,13 293,86 3.488,99 Rentenversicherung 62.400 9,35 % Arbeitslosenversicherung 62.400 1,5 % Krankenversicherung 49.500 7,3 % Pflegeversicherung 49.500 0,675 % (Sachsen) Zusatzversorgung VBL Für EG 13 und 14 keine Grenze 2 % Umlage VBL Für EG 13 und 14 keine Grenze 1 % Der Beschäftigte in EG 14 gegenüber EG 13 kostet den Arbeitgeber durchschnittlich pro Jahr ca. 3.850 Euro mehr. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Höhergruppierung nach EG 14 nach frühestens einem Jahr Dienstzeit erfolgen kann. Weiterhin wird angenommen, dass die Erfahrungsstufen gleich verteilt sind. Die höchsten zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber sind in den Erfahrungsstufen 2 und 3. Die Beschäftigtenstruk- tur ist jedoch nicht gleich verteilt. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten befindet sich in den Erfahrungsstufen 4 und 5. Dort sind die zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber deutlich geringer, da hier für den Gehaltszuwachs keine Arbeitgeberbeiträge für die Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, da der Beschäftigte bereits in der EG 13 (Stufen 4 und 5) bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Bei der Höhergruppierung von Beschäftigten, die sich in der Stufe 5 befinden, entfallen für den Arbeitgeber oberhalb von 62.000 Euro auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein großer Anteil der Beschäftigten liegt mit seinen Bezügen oberhalb der Tabellenwerte für die EG 13, Stufe 5. Bei der Überleitung vom BAT-Ost in den TV-L 2006 wurden diese Beschäftigten so in den TV-L überführt, dass sie weiterhin ihr bisheriges Bruttogehalt erhielten. Damit befindet sich dieser Kreis in einer individuellen Endstufe. Der Abstand zur EG 14 ist somit geringer und auch die zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber. Damit ist diese Berechnung der zusätzliche Maximalaufwand für den Arbeitgeber, der in der Realität unter den berechneten zusätzlichen Kosten für den Arbeit- geber von 3.850 Euro pro Beschäftigten bei einer Höhergruppierung nach EG 14 liegen wird. Aus Gründen einer seriösen Berechnung wird mit diesem Wert (3.850 Euro pro Beschäftigten) gerechnet. Bei 130 Gymnasien bedeutet dies einen Mehraufwand bei: Jahresmehraufwand für Sachsen in Euro einer Stelle E 14 pro Gymnasium 500.500 2 Stellen E 14 pro Gymnasium 1.001.000 3 Stellen E 14 pro Gymnasium 1.501.500 4 Stellen E 14 pro Gymnasium 2.002.000 5 Stellen E 14 pro Gymnasium 2.502.500 Es sind keine Unsummen, die benötigt werden, um erfolgreich arbeitende Gymnasiallehrkräfte durch eine Höhergruppierung nach E 14 zu würdigen. Aber es wäre ein deutliches Signal der Anerkennung der Arbeit, die an den Gymnasien jeden Tag erfolgreich erbracht wird. Steffen Pabst 124-2015 46.535,9849.828,903.292,92813,344.106,26 49.018,2652.701,693.623,43540,824.164,25 53.840,9057.045,923.205,02443,903.648,92 60.507,5063.702,323.195,13293,863.488,99 Rentenversicherung 62.4009,35 % Arbeitslosenversicherung 62.4001,5 % Krankenversicherung 49.5007,3 % Pflegeversicherung 49.5000,675 % (Sachsen)

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