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ProPhil_15_04

14 4-2015 Philologenverband: Zusatzmilliarden des Bundes müssen auch Schulen zugute kommen! Einen dringenden Appell hat der Bundesvorsitzen- de des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Pe- ter Meidinger, an die Landesregierungen gerichtet, einen bedeutenden Teil der vom Bund den Ländern für 2015 und 2016 zur Verfügung gestellten 6 Mil- liarden Euro für die Förderung des Spracherwerbs und die Bewältigung der schulischen Integration der Flüchtlingskinder zu verwenden. „Dies ist leider bis zum jetzigen Zeitpunkt in vielen Bundesländern noch nicht erkennbar“, fügte er hinzu. Dringend notwendig sei eine massive qualitative Verbesse- rung des schulischen Unterstützungssystems durch Dolmetscher, Sozialpädagogen und mehr Schulpsy- chologen, wie sie auch die Präsidentin der Kultus- ministerkonferenz eingefordert habe, so Meidinger. Darüber hinaus müsste, so der Verbandsvorsit- zende, die frühkindliche Bildung flächendeckend umfassend ausgebaut werden. „Was derzeit an Angeboten der frühkindlichen Sprachförderung in den einzelnen Bundesländern vorhanden ist, reicht für die Bewältigung der vor uns liegenden Mammutaufgabe der schulischen Integration von 300.000 Flüchtlingskindern in diesem Jahr und mindestens 150.000 – 200.000 zusätzlichen Kin- dern in den nächsten Jahren hinten und vorne nicht!“, betonte der Verbandschef. Er warnte auch davor, in der deutschen Bevölke- rung den Eindruck aufkommen zu lassen, dass diese Aufgabe nur mit Einschnitten in die bisheri- ge Qualität unserer Schulen gelöst werden könne. „Ausfallender Sportunterricht, fehlende Sprach- lehrer, Raumnot und größere Klassen dürfen kein Dauerzustand werden“, sagte Meidinger. Es sei zwar richtig, dass sich derzeit der Blick der Öffentlichkeit vor allem auf die Frage der Unter- bringung richte. Ob die Integration der Flücht- linge aber insgesamt miss- oder gelingen werde, werde sich in erster Linie an der Frage entschei- den, ob Kindergärten und Schulen mit zusätzlichen Ressourcen so ausgestattet werden, dass sie diese Herausforderung erfolgreich bewältigen könnten, so der Bundesvorsitzende des DPhV. Eva Hertzfeldt DPhV: Forderung nach Abschaffung des Gymnasiums ist Rückfall in schulideologische Grabenkämpfe von gestern! Die Forderung nach langfristiger Abschaffung des Gymnasiums durch die Grüne Jugend Baden-Würt- tembergs zeigt nach Auffassung des DPhV-Bun- desvorsitzenden Heinz-Peter Meidinger dass es sowohl bei den Grünen als auch in Teilen anderer Parteien wie der SPD nicht wenige gibt, die in der Gründung von Gemeinschaftsschulen oder auch in einem zweigliedrigen Schulsystem nur eine Zwi- schenstation sehen zur Einheitsschule für alle. „Auch die Befürworter einer Totalinklusion wür- den lieber heute als morgen das Gymnasium abschaffen. Der Vorstoß der Grünen Jugend in Baden-Württemberg nährt bei uns den Verdacht, dass manche Beteuerungen von Politikern, sie wollten das Gymnasium nicht abschaffen, nur Lip- penbekenntnisse sind. Auch der in einigen Ländern verkündete Schulkonsens, die bestehende Schul- struktur nicht anzutasten, erscheint so in einem anderen Licht!", betonte Meidinger. Inhaltlich bezögen sich die Argumente der Befür- worter einer Abschaffung des Gymnasiums nicht auf die Realität, sondern auf ideologische Vorstel- lungen, die schon vor 20 Jahren überholt waren. Wer heute noch behaupte, dass das Gymnasium vor allem eine Schule für Vermögende und das Bildungsbürgertum sei, der habe schon lange kei- nen Fuß mehr in ein Gymnasium gesetzt, so der DPhV-Vorsitzende. Er bekräftigte: „Bei einer bundesweiten Über- gangsquote von über 40 Prozent sowie angesichts einer sozial äußerst heterogenen Schülerschaft und eines Anteils von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, der sich in den letzten 10 Jahren bei den bei PISA getesteten 15-Jährigen auf über 25 Prozent verdoppelt hat, entpuppt sich die These vom sozial diskriminierenden Gymnasi- um als ein modernes Ammenmärchen! Die Forde- rung der Grünen Jugend bedeutet darüber hinaus einen Rückfall in die schulideologischen Graben- kämpfe von gestern.“ Eva Hertzfeldt Tarifeinheitsgesetz: dbb klagt in Karlsruhe Der dbb beamtenbund und tarifunion hat Verfas- sungsbeschwerde gegen das seit 10. Juli 2015 geltende Gesetz zur Tarifeinheit (TEG) eingelegt. „Wir sind absolut sicher, dass die Karlsruher Rich- ter dem Tarifeinheitsspuk in einem Jahr ein Ende bereitet haben werden“, sagte dbb-Vize und Fach- vorstand Tarifpolitik Willi Russ der Deutschen Pres- se-Agentur (dpa) am 17. November 2015 in Berlin. Russ betonte, für das Gesetz gebe es keine prakti- sche Notwendigkeit, es habe zudem auch schwere juristische Schwachstellen. Erst vergangene Woche hätten die Wirtschaftsweisen darauf hingewiesen, dass das Gesetz einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in den Wettbewerb zwischen Arbeitneh- mervertretungen darstelle. Da man mittlerweile diesen Eingriff an manchen Tariftischen ganz prak- tisch zu spüren bekomme, so Russ, habe der dbb seine Verfassungsbeschwerde in Zusammenarbeit mit dem Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler konkretisiert und nun nach Karlsruhe geschickt. Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass bei kolli- dierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerk- schaft anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des Ab- schlusses des zuletzt abgeschlossenen Tarifvertrags im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das Gesetz wurde von Beginn der Planungen an vom dbb und seinen Fachgewerkschaften gemeinsam mit zahl- reichen weiteren Berufsvertretungen wie der Ärz- tegewerkschaft Marburger Bund, dem Deutschen Journalisten-Verband und der Pilotenvereinigung Cockpit scharf als verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kritisiert und ist mittlerweile Gegenstand mehrerer Verfassungs- beschwerden, darunter unter anderem die der dbb-Mitgliedsgewerkschaft GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) und nunmehr auch die des dbb. Auch namhafte Verfassungsrechtler und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatten das Gesetz während des Ge- setzgebungsverfahrens als verfassungswidrigen Grundrechtseingriff bezeichnet. „Der dbb lehnt jede gesetzliche Regelung von Tarifeinheit grund- sätzlich ab“, machte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bei der Anhörung zum TEG im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2015 in Berlin deutlich, das Gesetz „ist ver- fassungsrechtlich bedenklich, gesellschaftspolitisch nachteilig und handwerklich problematisch. Ausge- hend von der schwerwiegenden und in keiner Wei- se annehmbaren Einschränkung von Grundrechten geht der dbb davon aus, dass das Gesetzesvorha- ben nachhaltigen Schaden in der bundesdeutschen Gewerkschaftslandschaft anrichtet, der nicht ohne Folgen für die Gesamtstärke der bundesdeutschen Gewerkschaftbewegung bleiben wird und über eine Zerrüttung des Betriebsfriedens in unzähligen Fällen auch für die Arbeitgeber von nachteiliger Wirkung sein wird“, warnte Dauderstädt. Im Oktober 2015 lehnte das Verfassungsgericht Eilanträge von drei Spartengewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz ab, betonte aber gleich- zeitig, dass das Ergebnis im Hauptverfahren über die Verfassungsbeschwerden völlig offen sei. Die Verfassungsrichter behielten sich zudem ausdrück- lich vor, bei einer erheblichen Änderung der Tarif- landschaft doch noch eine einstweilige Anordnung gegen das TEG zu erlassen, bevor eine Entschei- dung im Hauptverfahren fällt. Für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit hat sich Karlsruhe einen konkreten Zeitrahmen gesetzt: Bis Ende 2016 soll ein Urteil gesprochen sein. (dbb) 144-2015

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