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ProPhil_15_04

134-2015 Aus den RegionenAus den Regionen Aus dem Regionalverband Zwickau Der Start ins neue Schuljahr begann nicht an allen Schulen reibungslos. Immerhin konnten alle Stel- len in sämtlichen Schularten besetzt werden, auch wenn dieser Prozess gerade in den Grund- und Förderschulen nicht einfach verlief. An den Gymnasien wurden insgesamt neun unbe- fristete Einstellungen vorgenommen. Aber bleiben uns diese Kollegen erhalten? So selbstverständlich ist das nicht. Gerade erst wenige Monate im Schuldienst tätig – noch dazu in einem Mangelfach wie Mathematik – wird trotz unbefristetem Arbeitsvertrag über die Landesgrenze hinausgeschaut. Der Freistaat Bay- ern bietet da wesentlich günstigere Konditionen: Verbeamtung und damit ein deutlich höheres Net- toeinkommen, Regelstundenmaß am Gymnasium 23 Stunden, … Na, das ist natürlich attraktiver! Und dann ist der junge Kollege wieder weg. Offensichtlich sieht man das in den sächsischen Ministerien immer noch gelassen, denn für die Schulart Gymnasium gibt es ja genügend Bewer- bungen, allerdings nicht in den Fächerkombinatio- nen in ausreichendem Maße, die dringend benötigt werden. Die Situation wird sich weiter verschärfen, wenn in den nächsten Jahren in Größenordnungen Kollegen altersbedingt aus dem Schuldienst aus- scheiden. Es wird zwar selbst von der Ministerin konstatiert, der Markt sei leergefegt, aber Konse- quenzen lassen auf sich warten. Was bewegt unsere Mitglieder nach den ersten Monaten? Die Vortragsangebote für Personalversammlungen wurden bereits im Oktober und November gut angenommen, weil zum Bespiel die betriebliche Zusatzversorgung ein Thema ist, das viele Kolle- gen in ihrer Komplexität nur teilweise verstehen. Gerade Personalversammlungen nutzen sie häufig, um ihre individuellen Fragen an uns Personalräte oder Verbandsvertreter heranzutragen. Aber auch per Mail oder telefonisch werde ich regelmäßig kontaktiert, um Sachverhalte zu klären oder sol- che Fragen zu beantworten wie beispielsweise die folgenden: Habe ich einen Rechtsanspruch auf Inanspruch- nahme von Elternzeit bei Aufnahme eines Pflege- kindes? Kann der ÖPR Einfluss bei Abordnungen von Kol- legen nehmen? Bestehen Möglichkeiten hinsichtlich des Unter- richtseinsatzes nach einem Arbeitsunfall, der blei- bende gesundheitliche Schäden hinterlassen hat? Welche Kündigungsfristen gelten bei mir? Wo finde ich Formulare, um am Länderaustausch- verfahren teilzunehmen? Gehöre ich zum Personenkreis, der höhergruppiert wird? Was muss ich in dem Falle tun? Gibt es eine Vorschrift, in der die Aufgaben eines Fachleiters geregelt sind? Einfach ist es, wenn für das ganz spezifische Pro- blem eine rechtliche Grundlage existiert. Dann ist dies darüber zu klären und umzusetzen. In den nächsten Ausgaben werden wir auf die Beantwor- tung konkret eingehen. Schwieriger kann es sein, wenn eine solche fehlt, weil dann unter Umständen mehrere Aspekte auf beiden Seiten abzuwägen sind. In jedem Falle ist das am Einzelfall zu betrachten, um einen Kom- promiss oder eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Nicht immer gelingt dies. Bestimmte Fragen jedoch, wie zum Beispiel „Wird die Verbeamtung der Lehrer in Sachsen in abseh- barer Zeit in Angriff genommen werden? Gehen die älteren Kollegen dabei wieder einmal ,leer‘ aus? Sind erneut Altersteilzeitmodelle zu erwar- ten?“, lassen sich hingegen nicht sofort mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Da bedarf es der konsequenten Verbandsarbeit, die entspre- chende Forderungen, Verhandlungen und Gesprä- che in den Ministerien sowohl beinhalten als auch voraussetzen. Cornelia Schneider, RV Zwickau Generationenwechsel im Schulbereich des Freistaates Sachsen Gesamtpaket umgesetzt, neues gefordert Am 13. November 2015 fand im Kultusministerium ein Spitzengespräch zur Umsetzung des im Jahre 2013 vereinbarten „Gesamtpakets zur Gestaltung des Generationenwechsels im Schulbereich des Freistaates Sachsen“ statt. Insgesamt bewertet der dbb die bisherige Umsetzung des Gesamtpa- kets differenziert. Stichwort Höhergruppierungen Die Höhergruppierungen von Lehrkräften der Oberschulen und Förderschulen nach Entgelt- gruppe 13 wurden zu den vereinbarten Stichtagen und im vorgesehenen Umfang realisiert bzw. fort- geführt. Hinsichtlich der vereinbarten Verbesse- rungen bei der Eingruppierung tarifbeschäftigter Berufsschul- und Gymnasiallehrer bekräftigen die Vertreter des dbb im Spitzengespräch nochmals ihre Kritik an der Art und dem zahlenmäßigen Umfang der im Doppelhaushalt 2015/2016 aus- gebrachten Stellenhebungen nach Entgeltgruppe 14. „Von Höhergruppierungen war an Gymnasien und Beruflichen Schulen nichts zu spüren“, stellten die dbb-Vertreter im Spitzengespräch fest. Der dbb wird die Forderung nach der Schaffung funktions- loser Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte weiter verfolgen. Die im Jahr 2013 vereinbarte Altersteilzeit stand von Beginn an unter dem Schatten des zu er- wartenden Personalmangels. Lediglich 100 an- spruchsberechtigte Kolleginnen und Kollegen machten von diesem Instrument des Altersüber- gangs Gebrauch, während der Drang zum frü- hestmöglichen Renteneintritt trotz Minderungen in der Höhe der Rentenzahlung zugenommen hat. Die Abschlussberichte der drei Arbeitsgruppen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Nachwuchs- gewinnung und Lehrerausbildung wurden vorge- tragen und diskutiert. Mit der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate ab 2017, einer schulart- und fächerbezogenen Werbung für den Lehrerberuf und der Einführung des Sach- sen-Stipendiums werden Forderungen des dbb und seiner sächsischen Lehrergewerkschaften um- gesetzt, während eine „Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen“ viele Wünsche offen lässt. Wie geht’s weiter? Deshalb wird der dbb bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der Staatsregierung ein neues Gesamtpaket anstreben, das neben Altersteilzeit weitere Maßnahmen zur Gestaltung des Genera- tionenwechsels enthält. (dbb, gekürzt) Hintergrund Im November 2013 wurde nach fast einjährigen Verhandlungen von dbb und GEW mit der sächsi- schen Staatsregierung zur Gestaltung des Genera- tionenwechsels im Schulbereich ein Gesamtpaket vereinbart. Es beinhaltete Verbesserungen bei der Eingruppierung, Altersteilzeit sowie weitere Maß- nahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrer- berufs und zur Nachwuchsgewinnung. Den Pro- zess der Umsetzung des Gesamtpaketes begleitet seitdem der dbb mit seinen sächsischen Lehrerge- werkschaften SLV, PVS und LVBS kontinuierlich. Es fanden mehrere Spitzengespräche mit dem Kultus- ministerium statt. Zur Umsetzung des Teilpaketes 3 wurden drei Arbeitsgruppen gebildet: Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Nachwuchsgewinnung und Lehrerausbildung. Mit der Unterzeichnung des Gesamtpakets im Jah- re 2013 vereinbarten die Tarifvertragsparteien im IV. Quartal 2015 Verhandlungen zu einer Verlän- gerung der Altersteilzeitarbeit ab dem Schuljahr 2016/2017 aufzunehmen. Zugesicherte Ver- handlungsoptionen bestehen außerdem zu einem Personalentwicklungskonzept und Lebensarbeits- zeitkonten. Der dbb beabsichtigt darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Gestaltung des Generati- onenwechsels im Schulbereich zu etablieren. (dbb)

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