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ProPhil_15_04

174-2015 Berufspolitischer Ausschuss Auswirkungen aktueller Gerichtsentscheidungen auf das Gymnasium von Steffen Pabst Vor den Vertretern der Landesverbände des DPhV im berufspolitischen Ausschuss (BRA) lag ein um- fangreiches Programm bei ihrer Tagung vom 11. bis zum 12. September in Fulda. Die Rechtspre- chung der vergangenen Monate hinsichtlich der Altersgrenze bei der Verbeamtung, zur amtsange- messen Alimentation und zur Arbeitszeitgerech- tigkeit hatte großen Einfluss auf die Herbsttagung des BRA, die von Rainer Starke geleitet wurde. Das Urteil des OVG Lüneburg hat eine Sig- nalwirkung auch für andere Bundesländer Ein Paukenschlag war das Urteil des OVG Lüne- burg vom 09. Juni 2015, in dem die einseitige Er- höhung der Regelstundenzahl für Gymnasiallehr- kräfte in Niedersachsen für rechtswidrig erklärt wurde. Das Gericht bemängelte, dass vor dem Verordnungserlass die tatsächliche Arbeitsbelas- tung der niedersächsischen Gymnasiallehrkräfte nicht in einem transparenten Verfahren sorgfäl- tig und nachvollziehbar ermittelt wurde. Dieses Urteil, das seine Wirkung aktuell nur in Nieder- sachsen entfaltet, hat aber auch eine große Sig- nalwirkung auf andere Bundesländer. Bisher ist es übliche Praxis, dass den Gymnasiallehrkräften neue Aufgaben aufgebürdet werden, ohne dass ihnen dafür entsprechende Entlastungen in an- deren Tätigkeitsbereichen gewährt werden. Bei- spielhaft seien an dieser Stelle die Bundesländer Bremen und Baden-Württemberg genannt, die im Rahmen der Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention an den Gymnasien den zieldif- ferenten Unterricht eingeführt haben. Das bedeu- tet für die Gymnasiallehrerinnen und Gymnasial- lehrer einen deutlich höheren Aufwand bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts. Der BRA sieht auf der Grundlage dieses Urteils die Notwendigkeit, dass der DPhV die Kultusministerkonferenz auffordern soll, eine von einem unabhängigen Institut durchzuführen- de wissenschaftliche Untersuchung zur Lehrerar- beitszeit in Auftrag zu geben, um der tatsächli- chen Arbeitsbelastung von Lehrkräften Rechnung zu tragen. Zügige Einstellungsangebote mit gleichzei- tiger Qualifizierung für das Fach ‚DaZ‘ ge- fordert Die Integration von Flüchtlingen, die in Deutsch- land ihren Bildungsweg an den Gymnasien fort- setzen und später einmal ein Studium aufnehmen wollen, ist eine große Herausforderung, der sich unsere Gymnasiallehrkräfte stellen werden. Dis- kutiert wurde in diesem Zusammenhang, dass die Länder die entsprechenden Stellen schaffen müs- sen, um diese oft vom Bürgerkrieg traumatisierten Kinder erfolgreich zum Abitur zu führen. Dazu werden besonders Lehrkräfte im Fach „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ benötigt, die diesen Kindern möglichst schnell ermöglichen, in Deutsch zu kom- munizieren, um dem Unterricht zu folgen. Viele Absolventen mit der Lehrbefähigung für das Fach Deutsch haben zum Schuljahresbeginn in vielen Bundesländern keine Anstellung bekommen. Jetzt gilt es, dieses Potenzial zu nutzen und ihnen Ein- stellungsangebote mit gleichzeitiger Qualifizierung für das Fach DaZ anzubieten. Zwei Entscheidungen, die zugunsten des Höheren Dienstes entschieden wurden Ein weiteres wichtiges Thema der Herbsttagung waren Entscheidungen zur Alimentation von Be- amten des Höheren Dienstes. Der Verfassungs- gerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat in seinem Urteil vom 01. Juli 2014 festgestellt, dass in den Jahren 2013/14 mit der gestaffelten Anpassung der Bezüge von Angehöri- gen der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 einerseits und Angehörigen der übrigen Besoldungsgruppen andererseits eine Ungleichbehandlung von Beam- tinnen und Beamten des Landes erfolgt. Nicht nur in diesem Bundesland wird bei Besoldungsanpas- sungen der Höhere Dienst stiefmütterlich behan- delt. Oft wird nach Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst die Besoldung besonders für die Beamten des Höheren Dienstes im Vergleich zu den übrigen Beamten zeitverzögert oder in ihrer Höhe reduziert umgesetzt. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht in sei- ner Entscheidung vom 05. Mai 2015 die Besoldung der Richterinnen und Richter in Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 2008-2010 für verfassungswidrig er- klärt und Kriterien ausgewiesen, nach denen die Besoldung von Beamtinnen und Beamten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der amtsange- messenen Alimentierung zu überprüfen ist. Eine immer größere Spreizung bei gleichen Besoldungsgruppen in den einzelnen Bun- desländern Das sind zwei wichtige Entscheidungen, die zu- gunsten der Beamten des Höheren Dienstes aus- gefallen sind. Im BRA wurde diskutiert, welche Auswirkungen dies für Gymnasiallehrkräfte in den einzelnen Bundesländern haben könnte. Ferdinand Horbat verglich in seinem Vortrag zur Problematik der amtsangemessenen Alimentation Entwick- lungen der Einkommen des Höheren Dienstes mit denen vergleichbarer Qualifikationsniveaus in verschieden Wirtschaftsbereichen. Ein von ihm durchgeführter Vergleich der Einkommen gleicher Besoldungsgruppen von Beamtinnen und Beamten in den einzelnen Bundesländern zeigt seit der Fö- deralismusreform eine immer größere Spreizung. Weitere Themen des Ausschusses Die Herbsttagung des BRA diente auch dazu, die weitere Arbeit des Ausschusses abzustecken. So wird sich der BRA in der Frühjahrstagung 2016 mit der Problematik des Länderwechsels, mit der Würdigung der an den Gymnasien in der Lehrerbil- dung tätigen Lehrkräfte und mit der Stärkung der Gesundheit der Gymnasiallehrkräfte ausseinander- setzen. Sehr emotional gestalteten sich die Verabschie- dungen des hessischen Vertreters im BRA, Norbert Naumann, und des Vertreters aus Nordrhein- Westfalen, Jürgen Müller, die aus Altersgrün- den ausscheiden. Beide prägten lange Jahre mit vielen Initiativen wesentlich die Arbeit des Ausschusses. Der Vorsitzende des BRA, Rainer Starke, dankte ihnen mit bewegenden Worten für ihre engagierte Arbeit. Für Nordrhein-Westfa- len wird zukünftig Susanne Lerch die Arbeit von Jürgen Müller fortsetzen. Jürgen Müller, Rainer Starke, Norbert Naumann und Steffen Papst (v. l. n. r.)

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