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ProPhil_15_01

20 1-2015 Leipzig – quo vadis (wohin gehst du)? Für die Leipziger Philologen geht es auf alle Fälle voran! Bei den Wahlen zur Be- zirksschwerbehindertenvertretung (BSV) im Herbst 2014 errang die Philologin Eva Steinhardt vom Bornaer Gymnasium „Am Breiten Teich“ einen Achtungs- erfolg. Aus dem Stand eroberte sie die als Bastion der GEW bekannte BSV und fungiert nun für die nächsten vier Jahre als Vertrauensfrau der örtlichen Schwer- behindertenvertretung (ÖSBV) der Region Borna. Im Februar wurde sie außerdem zur stellvertretenden Vertrauensfrau der BSV des Bezirkes Leipzig gewählt. Eva Steinhardt kniet sich in gewohnter zupackender Art in die neue Tätigkeit, macht sich mit großem Elan mit den neuen Aufgaben – Beratungsgespräche, Begleitung von Gleichstellungsverfahren, Betreuung von BEM-Verfahren, … – vetraut. Parallel dazu führt sie einen Leistungskurs Deutsch zu einem erfolgreichen Abitur. Solche Frauen brauchen die Kollegen aller Schularten, die ihre Kraft für den Aufbau der jeweiligen Schulart seit der Wende gegeben haben und nun gesundheitlich am Limit schrammen. Aber auch jüngeren Kollegen steht sie bei, mit Unterstützung des Arbeitgebers gesundheitliche Probleme zu be- wältigen. Wir gratulieren Frau Eva Steinhardt ganz herzlich und wünschen ihr für ihre Tätigkeit im Interesse der Kollegen aller Schularten Riesenerfolge. Perspektivlos beim PISA-Sieger Es sind schwierige Zeiten für Sachsens junge Gymnasiallehrer. Allerorten wird von Lehrerman- gel berichtet, vom Generationenwechsel in den Lehrerzimmern, der unmittelbar bevorsteht oder irgendwann ganz sicher kommt. Und jeder kennt jemand, der von Unterrichtsausfall und dubioser Vertretungspraxis an den Schulen zu erzählen weiß. Und dann gibt es da Lehrer wie Robert Musiol. Dass er die Fächer Sport und Englisch am Gymnasium unterrichtet kann, hat er seit mehr als einem Jahr schriftlich, dass er dafür gebraucht wird, wurde ihm stets vermittelt und wird ihm auch heute im Schulalltag immer wieder deutlich. Nur er darf es in nicht. Begründung: Es gibt die Stelle nicht, die er sich wünscht. Der Bedarf ist real, aber nicht amtlich. Was es aber für ihn gibt, ist eine be- fristete Stelle als Vertretungslehrkraft. Das heißt, er fährt mit seinem Auto pro Woche 650 km von seinem Wohnort Dresden an eine Oberschule und ein Gymnasium im Raum Bautzen, um dort für ein Jahr auszuhelfen. Seine Reisekostenrechnung ist enorm. Rein formal vertritt er Unterricht an einem beruflichen Schulzentrum. Letztes Jahr hat er das auch schon gemacht, nur nannte man ihn damals noch „Springer“. Und damals waren es sechs ver- schiedene Schulen, an denen er aushalf. Er kann sich noch gut an das Versprechen erinnern, was man ihm im Sommer 2013 gab: Jungen Leh- rern wolle man eine Perspektive geben, auch wenn es für eine Festanstellung am Gymnasium noch nicht reiche. Gemeint war aber wohl eher eine Zukunft an sächsischen Grund- und Oberschulen. Hier fehlen die meisten Lehrer. Gymnasiallehrer sind doch gut ausgebildet, die schaffen das schon irgendwie. Robert Musiol klemmt sich auch voll rein. Lehrerkonferenzen und Schulveranstaltungen gibt es für ihn in doppelter Anzahl. Und Dienst nach Vorschrift kommt für ihn nicht in Frage. Den- noch vermisst er das echte Verbundenheitsgefühl mit einer Schule, das berufliche Heimatgefühl. Im Oktober erhielt er ein Angebot auf eine unbe- fristete Stelle – an einer Oberschule. Robert möch- te aber am Gymnasium unterrichten. Dafür hat er jahrelang studiert. Und an seinem jetzigen Gymna- sium ist der Bedarf ja auch vorhanden – nur aber nicht amtlich. Wo bleibt der Lohn für Unterrichts-Feuerwehrleu- te wie Robert? „Ich kann jedem ausgebildeten Gymnasiallehrer nur dringend abraten, am Ver- tretungsprogramm oder anderen befristeten Ar- beitsverhältnissen der Sächsischen Bildungsagen- tur teilzunehmen", erklärt er enttäuscht – und denkt ernsthaft über einen Wechsel in ein anderes Bundesland nach. Viele andere ehemalige Vertre- tungslehrer haben es vorgemacht. An den Exodus einer ganzen Lehrergeneration hat sich der Frei- staat Sachsen schon seit Jahren gewöhnt. Thomas Langer Tagung der Arbeitsgemeinschaft für frauenpolitische Fragen des Deutschen Philologenverbandes in Fulda Am ersten Tag stand das Thema „Gesundheits- schutz in der Schule“ auf der Tagesordnung, wel- ches Sabine Mesech, Schulleiterin der Medizinischen Fachschule in Dresden, professionell und praxisnah referierte. Das Aufgabenfeld und die Arbeitsbedin- gungen der Lehrer haben sich massiv verändert. Der Erfolg der Lehrerarbeit hat aber unmittelbaren Ein- fluss auf die Lebens- und Berufschancen der Schüler. Deshalb hat der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte nicht nur individuelle, sondern zentrale Bedeutung. Gesundheit muss als Triade von Lehrern, Schülern und räumlichen Bedingungen betrachtet werden. Sind Schüler nicht gesund, wirkt das natürlich auf Lehrer und andere Schüler und damit auf deren Gesundheit. Enge Räume, Lärm, bestimmte Licht- verhältnisse usw. führen ebenfalls zu ungünstigen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Rahmenbedin- gen sind ausreichend, nicht aber die Umsetzung der Regelungen. In jedem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, für gesundheitsfördernde Bedingungen zu sorgen. Lehrer brauchen gesundheitliche Betreu- ung – nicht, weil sie so krank sind, sondern weil die Beanspruchungen so hoch sind. In der KMK vom 5. Oktober 2000 wurde bereits festgelegt: „Es ist Verpflichtung und Verantwor- tung von Bildungspolitik und Bildungsverwaltung, für Lehrerinnen und Lehrer die erforderlichen Rah- menbedingungen zu sichern, damit sie den hohen Erwartungen gerecht werden können.“ So ist eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsor- geuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben – Sach- sen empfiehlt einen zweijährigen Turnus, auch um gesundheitliche Gefahren abzuwenden. Die Realität sieht derzeit noch anders aus. Neu waren für mich auch die Festlegungen in der Arbeitsstättenverord- nung, in der Lärmschutz, Sitzmöbel, der Bildschirm- arbeitsplatz, Ruheräume (die diesen Namen auch verdienen), ... geregelt ist/sind. Dass es in einer Schule bei mehr als 60 Beschäftigten lediglich eine Toilette für Lehrerinnen gibt, verstößt klar gegen diese Verordnung - um nur ein Beispiel zu nennen. Aus all diesen Fakten ergibt sich auch ein beson- derer Auftrag für Personalräte und Gewerkschaften. Der zweite Tag war länderspezifischen Problemen sowie der Formulierung von Anträgen zum 11. dbb Frauenkongress im Mai 2015, die zum Einbringen von Gesetzen eine Grundlage darstellen, vorbehal- ten, z. B. der Gleichbehandlung von Tarifangestell- ten und Beamtinnen bei der Mütterrente. Das Auf- gabenfeld ist hier ein großes. Daran wird sich auch künftig nichts ändern, denn ist ein Problem gelöst, tun sich weitere auf und so werden wir weiterhin gefordert sein. Cornelia Schneider, RV Zwickau Robert Musiol Eva Steinhardt 201-2015

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