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ProPhil_15_01

211-2015 Vorankündigung 2. Sommerfest des PVS am 22.06.2015, ab 18.00 Uhr, im Schulgarten des Gymnasiums Klotzsche: Unter dem Motto „Reden und Gestalten statt Meckern und Verwalten“ können unsere Mitglie- der mit dem Ministerpräsidenten Herrn Tillich und unserer Kultusministerin Frau Kurth ins Gespräch kommen. 1. Sommerfest des PVS Foto: Christian Scholz Wichtige Inhalte der Tarifeinigung, die Gymnasiallehrkräfte betreffen Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht: a) ab 1. März 2015 um 2,1 v. H. und b) ab 1. März 2016 um weitere 2,3 v. H., mindestens aber 75 Euro. Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 TV-L beträgt im Tarifgebiet Ost: Entgeltgruppe 2015 2016 2017 2018 Ab 2019 E 14 bis E 15 31,0 % 32,0 % 33,0 % 34,0 % 35,0 % E 12 bis E 13 46,0 % 47,0 % 48,0 % 49,0 % 50,0 % E   9 bis E 11 76,2 % 80,9 % 85,6 % 90,3 % 95,0 % Fortentwicklung des Tarifrechts Die Fortentwicklung des Tarifrechts ist im Interesse von Arbeitgebern und Beschäftigten. Die Tarifvertragsparteien beabsichtigen, hierzu jährlich Gespräche zu führen. Einigung zur Zusatzversorgung für den Bereich der TdL Im Vorfeld einer Änderung des ATV wird im Zuge der Redaktionsverhandlungen zu dieser Tarifrunde zunächst ein Zusatztarifvertrag zum ATV vereinbart, in dem ergänzend zum bzw. abweichend vom ATV Folgendes geregelt wird: 1. Es werden die folgenden zusätzlichen Finanzierungsanteile von den Beschäftigten erhoben: a) In der VBL-West wird neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 v. H. folgender zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben: – ab 1. Juli 2015 0,2 v. H., – ab 1. Juli 2016 0,3 v. H. und – ab 1. Juli 2017 0,4 v. H. Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage wird zunächst angespart mit dem Ziel, die biometrischen Risiken zu finanzieren. Die Anhebung des Arbeitneh- merbeitrags gilt entsprechend für Beschäftigte im Abrechnungsverband Ost der VBL, für die der Umlagesatz West maßgeblich ist. b) In der VBL-Ost wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 v.H. wie folgt erhöht: – ab 1. Juli 2015 auf 2,75 v. H., – ab 1. Juli 2016 auf 3,50 v. H. und – ab 1. Juli 2017 auf 4,25 v. H. Der Arbeitgeberbeitrag in die Kapitaldeckung der VBL-Ost bleibt bei 2,0 v.H. 2. Die Arbeitgeber tragen einen entsprechenden Finanzierungsanteil im Rahmen des Umlageverfahrens entsprechend dem periodischen Bedarf; das bedeutet: Entsprechend dem periodischen Bedarf tragen die Arbeitgeber künftig eine Umlage von a) 6,45 v. H. bis zu 6,85 v. H. in der VBL-West bzw. b) 1,00 v. H. bis zu 3,25 v. H. in der VBL-Ost. Vereinbarung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte zwischen der TdL und dbb beamtenbund und tarifunion Um die Verhandlungen über die Entgeltordnung für Lehrkräfte auf Basis des TdL-Modells zum Abschluss zu bringen, einigen sich die TdL und dbb beamtenbund und tarifunion hinsichtlich der geforderten „Parallel-Tabelle“ auf ein Annäherungsverfahren. Mit dem Annäherungsverfahren wird die bestehende Entgeltdifferenz zur „Parallel-Tabelle“ zunächst durch Zulagen (Angleichungszulage) schrittweise reduziert. Der letzte Schritt einer Erhöhung der Zulage wird durch die Eingruppierung nach der „Parallel-Tabelle“ vollzogen. Als Einstieg in die „Parallel-Tabelle“ erhalten Lehrkräfte, die in E9, E 10 und in E11 eingruppiert sind, als ersten Schritt ab 1. August 2016 eine monatliche Angleichungszulage. Sie beträgt 30 Euro. Die ab 2017 folgenden Schritte des Annäherungsverfahrens (Erhöhung der Zulage und Zeitpunkt) sind künftigen Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien vor- behalten. Entgeltgruppe 2015201620172018 Ab 2019 E 14 bis E 1531,0 % 32,0 % 33,0 % 34,0 % 35,0 % E 12 bis E 1346,0 % 47,0 % 48,0 % 49,0 % 50,0 % E   9 bis E 1176,2 % 80,9 % 85,6 % 90,3 % 95,0 % – ab 1. Juli 20150,2 v. H., – ab 1. Juli 20160,3 v. H. und – ab 1. Juli 20170,4 v. H.

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